Nichteintretensentscheide

  1. Die Behörden müssen für solche Fälle ein Instrument zur Hand haben, das ihnen als ultima ratio erlaubt, Gesuche bestimmter Staatsangehöriger nicht als Asylgesuche materiell prüfen zu müssen, sondern eben Nichteintretensentscheide fällen zu können." ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)