Rückfälligkeit

  1. Bei Kinderschändern soll die Sicherungsverwahrung bereits nach einer Haftstrafe von drei Jahren bei einmaliger Rückfälligkeit angewendet werden können. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. "Absoluten Schutz vor Rückfälligkeit gibt es nicht", betonte Blumenstein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)