Unterlassungs-

  1. Deshalb will der Wirtschaftswissenschaftler neben der Gegendarstellung auf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum Mittwoch sowie auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bestehen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Beträchtlich zugenommen hätten dagegen die juristischen Verfahren, die gegen einzelne Beiträge angestrengt würden, von der Unterlassungs- und Widerrufsklage bis zum Schadenersatzprozeß oder der Gegendarstellung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)