Unterlassungsanspruch

  1. Aus dieser Rechtsprechung folgte bisher nichts anderes als ein Unterlassungsanspruch. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Bei Vorliegen eines besonderen Investitionszweckes stellt der Ertrag für den Berechtigten dagegen einen Ausgleich für den ihm entzogenen Unterlassungsanspruch dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Die Bayerische Landesapothekerkammer vertritt die Rechtsauffassung, daß die Firma keinen Unterlassungsanspruch habe, weil sie nicht direkt mit Apotheken im Wettbewerb stehe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Der Unterlassungsanspruch gem. Nr. I 1 des Tenors der angefochtenen Entscheidung ist aus § 1 UWG unter dem Aspekt des "psychologischen Kaufzwanges" begründet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)