Unternehmensfortführung

  1. Um den Generationenwechsel im Mittelstand zu erleichtern, soll darüber hinaus die Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2006 gestundet und im Falle der Unternehmensfortführung über zehn Jahre hinweg ganz gestrichen werden. ( Quelle: Die Welt vom 02.09.2005)
  2. Bereits zum 1. Januar 2006 soll die Erbschaftsteuer für Mittelständler im Fall der Unternehmensfortführung gestundet werden. ( Quelle: Spiegel Online vom 02.09.2005)