anwendungsfähiger

  1. Ebensowenig streitet die Begrenzung der Adressatenschaft der Richtlinienbindung auf Mitgliedstaaten gem. Art. 189 III EWGV gegen eine Direktwirkung anwendungsfähiger Richtlinienregeln in Privatrechtsbeziehungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)