nachkommend

  1. Der Bundestag, dem Auftrag aus Artikel 131 des Grundgesetzes nachkommend, entschied: Sie haben, wenn sie nicht in den Entnazifizierungsverfahren der drei West-Besatzungsmächte als Hauptschuldige oder Schuldige eingestuft waren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.08.2005)