unternehmerisch

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  1. Trotz der Bundespflegesatzverordnung und der neuen Möglichkeiten, auch im Klinikbereich unternehmerisch zu agieren, sei es durchaus sinnvoll, die eigentlich nur bis zum Jahresende 1995 vorgesehene Budgetierung fortzuführen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Die aktuelle deutsche Nummer Drei, gemessen an der Anzahl der Handy-Verträge, ist unternehmerisch in Händen des niederländischen Branchenprimus KPN Mobile und wird von Düsseldorf aus den Markt erschließen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2002)
  3. Seither wurde Reemtsma mehr verwaltet als unternehmerisch vorangebracht. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  4. Ich kenne Manager, die sich ausschließlich unternehmerisch verhalten, also entsprechend der Marktsituation ohne Rücksicht auf ihre Interessenlage und die persönliche Einkommensoptimierung handeln. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.10.2003)
  5. Denn unternehmerisch muss es schon sein, oder wie es im Memorandum einer Reforminitiative unter Federführung der DaimlerChrylser Services heißt: Die "Förderung einer unternehmerischen Kultur an den Hochschulen" besitzt höchste Priorität. ( Quelle: Die Zeit (21/2004))
  6. Aber auch hier gilt: Wir können nicht jeden Preis zahlen, es muss unternehmerisch vertretbar sein. ( Quelle: Die Welt Online vom 26.05.2002)
  7. Eigentlich müßten die Kapitaleigner sehr darauf achten, wen sie einstellen, denn unternehmerisch gesehen, sind die Gesunden viel erfolgreicher. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Wir haben ein Recht darauf, daß es auch zum Wohle unserer Kinder unternehmerisch geführt wird. ( Quelle: Welt 1999)
  9. Der Manager führte zudem ins Feld, daß eine Kontrolle durch den Regulierer für alle Beteiligten weit billiger sei, als wenn die Bahn von der Politik gezwungen werde, Schienennetz und Betrieb unternehmerisch zu trennen. ( Quelle: Die Welt vom 16.04.2005)
  10. Der Satz ist Ausfluß der treuhänderischen Stellung der Unternehmensorgane, deren Auftrag lautet, die ihnen von den Aktionären anvertrauten Mittel unternehmerisch zu nutzen, über die sie aber nicht nach Belieben verfügen dürfen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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