Unterschiedliche Unternehmen mit unterschiedlichem und sich doch überschneidendem Angebot versprechen sich damit gute Geschäfte. (Quelle: Die Zeit 2000)
Denn, wie Sachs (6) ausführt, tritt bei zwei Verfahrensentscheidungen mit sich überschneidendem Inhalt der Problemkreis von Sachentscheidungskompetenz, zulässigem Inhalt der Verwaltungsakte und Bindungswirkung auf. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)