übersetzen in

  1. Trotzdem glaubt der Bundesgerichtshof, die rechtsextreme Parole sei nicht strafbar, weil abgewandelt in der Wortwahl, somit nicht eins zu eins zu übersetzen in Nazi-Jargon und also auch nicht strafbar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2005)