AGB- Gesetz

  1. Danach wird grundsätzlich angenommen, daß eine Allgemeine Geschäftsbedingung vom Unternehmer gestellt wurde - und damit unter das AGB- Gesetz fällt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Vor diesem Hintergrund und eingedenk des unstreitigen Umstands, daß die Einbeziehungsebene bei der AGB-Verbandsklage keine Rolle spielt, kann nunmehr die Stoßrichtung des § 13 I AGB- Gesetz genauer beschrieben werden: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)