Abzulehnen

  1. Abzulehnen ist jedoch jede Willkürermächtigung des Verwaltungsrates, allfällige Ablehnungsgründe müssen klar in den Statuten festgelegt sein. ( Quelle: Schweizer Wirtschaft)
  2. Abzulehnen sei auch, dass bereits hier lebende gegenüber hochqualifizierten neuen Einwanderern schlechter gestellt würden. ( Quelle: Die Welt 2001)