Aufhebungsvertrag

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  1. Ein mündlicher Aufhebungsvertrag ist so unwirksam wie eine mündliche Kündigung. ( Quelle: Abendblatt vom 21.11.2004)
  2. Daraufhin sei der Aufhebungsvertrag samt Abfindung mit Wirkung zum 30. Juni 2000 ausverhandelt worden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.12.2004)
  3. Worauf ist zu achten: Das Arbeitsverhältnis sollte nach dem Aufhebungsvertrag unbedingt zeitlich so enden, wie es die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag vorsehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.05.2002)
  4. Seit dem 1. Mai 2000 ist ein solcher Aufhebungsvertrag an die Schriftform gebunden und muss sowohl von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterzeichnet werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.08.2003)
  5. Wer bis zum 13. Februar 1996 arbeitslos wurde oder bis dahin die Kündigung erhalten (oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben) hatte, der bleibt von der Abschlagsregelung verschont - wenn außerdem mindestens das 55. Lebensjahr vollendet war. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Beigefügt war ein Aufhebungsvertrag. ( Quelle: )
  7. Die Begründung, warum die Bilder nachträglich veröffentlicht wurden: Von dem Aufhebungsvertrag zwischen Setlur-Management und Verlag habe die damals neue Chefredaktion nichts gewusst. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.03.2002)
  8. Er erhielt, wie in diesen Fällen üblich, einen Aufhebungsvertrag. ( Quelle: Handelsblatt vom 05.07.2005)
  9. Der 27 Jahre alte Mittelfeldspieler unterzeichnete einen Aufhebungsvertrag. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.12.2005)
  10. Erst ein dreiviertel Jahr später hatte sich das Unternehmen dann mit ihm auf einen Aufhebungsvertrag verständigt. ( Quelle: n-tv.de vom 30.11.2005)
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