Eigentümerin

  1. Als Leihgabe hatte sie der Künstler einst zur Verfügung gestellt, nun darf sich die Stadt stolz Eigentümerin nennen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Die ehemalige Treuhandtochter und jetzige Bundesimmobiliengesellschaft TLG ist zur Zeit Eigentümerin von etwa 50 000 Liegenschaften früherer volkseigener Betriebe in Ostdeutschland. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Christa Kassuba, seit 1965 Eigentümerin des Anwesens, hatte sich zuvor lange bemüht, einen Käufer für das Haus mitsamt dem 1940 entstandenen denkmalgeschützten Wandbild zu finden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Die neue Eigentümerin Sonja Krieger hatte die Schließung bereits kurz nach Übernahme des Hauses angekündigt und mit der katastrophalen wirtschaftlichen Lage begründet. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 30.08.2005)
  5. Um die Interessen der einzelnen Mieter zu koordinieren, wird die Eigentümerin das "Centermanagement" selbst übernehmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Seit dem Frühjahr 1991 hat die Stadt als Eigentümerin am Biegeneck bereits mehrere Wohnhäuser und eine Fabrikhalle abreißen lassen, weil dort ein Kongreßhotel mit Ladenpassage und Tiefgarage entstehen soll. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  7. Belohnung für Finder wird der Finder eines wertvollen Platinarmbands, das die 50jährige Eigentümerin bereits am 17. Januar auf dem Parkplatz am Kiesinger-Platz verloren hat. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  8. Zahna werde damit zu einem der führenden Anbieter im nationalen Geschäft mit braunem Rum. Eigentümerin von Zahna ist die Vertriebsgesellschaft drinks & food in Berlin mit einem Umsatz von 216,28 Millionen Euro (2001). ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 08.07.2002)
  9. Die FAG trage als Eigentümerin und Betreiberin Mitverantwortung daran, was tagtäglich auf dem Flughafen geschehe, so die Flüchtlingsinitiativen in einem Offenen Brief an die FAG. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  10. Hat etwa die Frau mit dem Täter einen gemeinsamen Haushalt geführt und ist sie alleinige Mieterin oder Eigentümerin der Wohnung, kann sie den Mann aus der Wohnung werfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.11.2001)