Erbanspruch

  1. Die Folge: Das Kind hat keinen Erbanspruch mehr gegenüber seinem "sozialen" Vater. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Ernst, Herzog von Schwaben, hatte sich zweimal gegen den Kaiser empört, der ebenso wie er selbst einen Erbanspruch auf das Königreich Burgund erhob, und war schließlich gefangengenommen worden. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)