Erbbaurechts-Vertrag

  1. Die Betriebe mit rund 400 Arbeitsplätzen berufen sich auf einen Erbbaurechts-Vertrag mit der Kommune, der es ihnen auf 66 Jahre erlauben soll, das Gelände am südlichen Mainufer wie Eigentum zu nutzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)