Ermessensspielraums

  1. Das im traditionellen Wohlfahrtsstaat noch selbsverständliche Recht der Bürger in Not auf Sozialleistungen soll durch die Vergrößerung des Ermessensspielraums für die staatlichen Stellen bei der Fürsorgevergabe weiter ausgehöhlt werden. ( Quelle: TAZ 1988)
  2. Schill sei - auch im Rahmen des vom Bundesgerichtshofs zugestandenen großzügigen Ermessensspielraums - sehr wohl in der Lage gewesen, die Beschwerden zügig zu bearbeiten und weiterzuleiten. ( Quelle: Die Welt 2001)
  3. Das Gesetz über die Verwaltung der Deutschen Bundespost (Postverwaltungsgesetz) - BGBl III, 900-1 - enthält keine Eingrenzung des nach § 2 I, II 1 FAG eröffneten weiten Ermessensspielraums, bestätigt diesen vielmehr (vgl. § 2 I bis III PostVwG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)