Gesamtumsatzstaffel

  1. Berechne man die Vergütung für die innerbetriebliche Nutzung unter Anwendung der Gesamtumsatzstaffel, so komme man zu einem Erfindungswert für die betriebliche Nutzung der Diensterfindungen des Kl. von lediglich 336012 DM. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)