Haftungsanspruch

  1. Und wenn ihre Pflanzen die Ernte eines angrenzenden Bauern kontaminieren, soll der geschädigte Landwirt einen Haftungsanspruch bekommen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.10.2003)
  2. Beim Ausfall des Internet gibt es allerdings auch nach dem neuen Konzept keinen Haftungsanspruch. ( Quelle: DIE WELT 2001)