Haftungsausschlüsse

  1. In der aus dem Jahre 1870 stammenden Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sollen die bestehenden Haftungsausschlüsse bei Verspätungen für den Nahverkehr beseitigt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.11.2004)
  2. Haftungsausschlüsse bestehen im übrigen auch bei einem unabwendbaren Ereignis und bei höherer Gewalt. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)