Kerstin-Maria

  1. "Es gibt auch im sonstigen Bereich der Betriebskosten Fälle, in denen Umlagen erhoben werden dürfen, obwohl der einzelne Mieter nicht am Entstehen der Kosten beteiligt ist", erklärt Kerstin-Maria Kunitz, Sprecherin der WIP. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)