Lebendorganspende

  1. Nach dem Transplantationsgesetz von 1997 kommt die Lebendorganspende nur dann in Betracht, wenn kein geeignetes Organ von Toten zur Verfügung steht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.04.2003)
  2. Viele Transplantationsmediziner sehen in der Lebendorganspende einen Ausweg aus dem Mangel an Spenderorganen. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.06.2004)
  3. Die wenigen Ausnahmen, beispielsweise die Einschränkungen bei der Lebendorganspende, sind, das zeigt sich immer wieder, schwer zu überwachen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.09.2003)
  4. Das gegenwärtige Transplantationsgesetz beschränkt die Lebendorganspende allerdings bewusst auf Verwandte und besonders nahe stehende Personen, um einen Handel gerade zu verhindern. ( Quelle: Spiegel Online vom 30.04.2004)