Meldevorschriften

  1. Der Nationalspieler ist die ersten neun Bundesligaspiele gesperrt, weil er gegen die Meldevorschriften der Anti-Doping-Richtlinien verstoßen hatte; aber womöglich hätte es der verlässliche Schröder dennoch in die Anfangself geschafft. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.08.2004)