Pflichtverletzung

← Vorige 1 3 4
  1. Nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen ist es Sache des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung nachzuweisen, wenn er ihn auf Schadenersatz wegen Schlechterfüllung in Anspruch nehmen will. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Das Gericht erkannte darin lediglich eine unerhebliche Pflichtverletzung, teilt der Anwalt-Suchservice mit, da die Reparaturkosten nur zwei bis drei Prozent des Kaufpreises betrügen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.09.2004)
  3. Allerdings sehe auch das reformierte Parteiengesetz als einzige Sanktion vor, dass der Bundestagspräsident die Pflichtverletzung des Abgeordneten Möllemann in einer Drucksache des Parlaments veröffentlicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.10.2002)
  4. Hierunter ist nach dem Gesetzestext u. a. eine wiederholte gröbliche Pflichtverletzung des Nutzungsberechtigten, eine erhebliche Belästigung anderer Nutzungsberechtigter oder ein anderes gemeinschaftsstörendes Verhalten zu verstehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Solche Gespräche sind zurzeit nur in Fällen grober Pflichtverletzung, etwa Verwahrlosung, vorgesehen. ( Quelle: n-tv.de vom 28.12.2005)
  6. Der könne nur gesundheitlicher Art sein oder durch grobe Pflichtverletzung entstehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Eine Pflichtverletzung könnte einen Anspruch auf Entschädigung begründen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.05.2004)
  8. Ob es zugunsten der Kläger von einer Pflichtverletzung des Beamten ausgeht und das Land dann 1,1 Milliarden Euro zurückzahlen muss oder ob es der Bewertung der Mannheimer Richter folgt, ist in dem bis 30. Juni terminierten Verfahren völlig offen. ( Quelle: Yahoo News vom 04.06.2005)
  9. Selbst bei häufigen Verspätungen von nur fünf Minuten liege eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor, urteilte unter anderem das Landesarbeitsgericht München (Az.: 8 Sa 272/88). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Der Zivilsenat befand, es gebe keinen hinreichenden Hinweis auf eine Pflichtverletzung der Firma, beispielsweise durch fehlende Warnhinweise vor der schädlichen Wirkung von Zucker. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.12.2002)
← Vorige 1 3 4