Rechtssätzen

  1. Es war großenteils 1345 im Hexabiblos des thessalonischen Richters Konstantinos Armenopoulos in sechs Büchern systematisch und in abstrakten Rechtssätzen erfaßt worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Da es sich beim Sachsenspiegel um die erste Niederschrift von Rechtssätzen in deutscher Sprache handelt, fehlt eine systematische Gliederung nach dem Vorbild heutiger Rechtskodices. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  3. Letzteres gilt nur dann als "Verhalten", wenn eine besondere Rechtspflicht zu polizeigemäßem Handeln besteht, die sich aus Rechtssätzen des öffentlichen Rechts ergeben muß. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)