Unterhaltsverpflichtung

  1. Solange die Kinder minderjährig sind, muss der Elternteil bezahlen, bei dem sie nicht leben, man spricht von "Barunterhalt"; der andere erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch den "Betreuungsunterhalt". ( Quelle: Merkur Online vom 17.11.2005)
  2. Letzteres erfordert nicht ein aktives Hintertreiben der Unterhaltsverpflichtung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Begriffe wie "Unterhaltsverpflichtung", "Haushaltsfreibetrag" oder "Baukindergeld" verlieren dabei ihre Unnahbarkeit. ( Quelle: Die Zeit (22/2002))
  4. Außerdem werde mit einer derartigen Unterhaltsverpflichtung die finanzielle Dispositionsfreiheit der Frau verletzt. ( Quelle: Tagesschau vom 08.06.2005)