Vermögensverhältnisse

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  1. Antwort: Dies ist ohne Kenntnis der individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse nur sehr schwer zu sagen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Dort sind allerdings viele Institute sehr zurückhaltend, wenn sie den Antragsteller und seine Vermögensverhältnisse überhaupt nicht kennen. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  3. Verfahrensschwerpunkte lägen auf Fragen der eheähnlichen Gemeinschaften sowie ungeklärter Einkommens- und Vermögensverhältnisse. ( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 29.06.2005)
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