Versicherungsgrenze

  1. Damit sollte gewährleistet werden, daß in der Druckindustrie Teilzeitarbeitsverhältnisse nicht nter die Versicherungsgrenze fallen. ( Quelle: TAZ 1989)
  2. Zum Jahresbeginn 2003 war die Versicherungsgrenze per Gesetz deutlich stärker angehoben worden: für neue Versicherungen von 40.500 auf 45.900 Euro, für bereits bestehende Verträge deutlich geringer auf 41.400. ( Quelle: Tagesschau Online vom 27.02.2004)