Versicherungsjahren

  1. DDR -RentnerInnen sollen nach 45 Versicherungsjahren künftig ein Altersgeld erhalten, das 70 Prozent des dortigen Nettoverdiensts beträgt/ bei einem Durchschnittseinkommen von derzeit rund 960 Mark also eine Rente von 672 Mark. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Die verfügbare Standardrente nach 45 Versicherungsjahren mit Durchschnittsverdienst beträgt seit 1. Juli dieses Jahres 1976 DM in den alten Ländern und 1681 DM in Ostdeutschland. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Und wie steht es mit der vorzeitigen Altersrente ab '63', für die keine besonderen Bedingungen erfüllt sein müssen (außer dem Nachweis von wenigstens 35 Versicherungsjahren)? ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)