Unstreitig war ihr auch bewußt, daß innerhalb der KG die Bekl. als die Geschäftsfüherin der Komplementär-GmbH verantwortlich und deshalb gegebenenfalls ein Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltung von Beitragsteilen gegen sie zu richten war.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ihre absolute Höhe bestimmt sich auf der Grundlage eines vom-Hundert-Satzes (Prozentsatz) nach der Höhe des vorenthaltenen Betrages (Nettokapital) und dem Zeitraum dieser Vorenthaltung (Laufzeit).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Durch die Vorenthaltung wichtiger Patente könne man nur noch Marktnischen bedienen, so der Intergraph-Chef Jim Meadlock.
( Quelle: ZDNet 1999)