Widerrufsrecht

← Vorige 1 3
  1. Auf ein Widerrufsrecht wurde der Kunde nicht aufmerksam gemacht. ( Quelle: Tagesschau Online vom 26.11.2004)
  2. Ihre Entscheidung begründen die Luxemburger Richter - auch für den Laien einleuchtend - damit, "dass der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht ausüben kann, wenn es ihm nicht bekannt ist". ( Quelle: Die Zeit (14/2002))
  3. Wenn beim Abschluss nicht schriftlich über das Widerrufsrecht belehrt worden sei, könne der Kreditvertrag rückgängig gemacht werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.04.2002)
  4. Auch das Widerrufsrecht für frühere Vereinbarungen wurde rückgängig gemacht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Falls jedoch ein Vertreter den Kunden bei dem dazugehörigen Kreditvertrag nicht über sein Widerrufsrecht belehrte, habe die Bank die mit den Kapitalanlagen verbundenen Risiken zu tragen, heißt es. ( Quelle: Fränkischer Tag vom 26.10.2005)
  6. Wenn der Kunde über dieses Recht nicht schriftlich belehrt worden sei, könne er das Widerrufsrecht unbefristet ausüben, sagt Rechtsanwältin Gabriele Schmitz von der Verbraucher-Zentrale Hamburg. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2002)
  7. Sie erhalten ein Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.09.2002)
  8. Sie können sich auf das Verbraucherkreditgesetz berufen, das generell bei solchen Abonnementverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von einer Woche einräumt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Voraussetzung ist aber, daß der Verkäufer dem Kunden eine schriftliche Belehrung übergeben hat, auf der das Widerrufsrecht (und sonst nichts weiter) erläutert wird und daß der Kunde diese unterschrieben hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Das Widerrufsrecht ist bis 31. März 1996 schriftlich auszuüben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
← Vorige 1 3