Die Versteigerungsbedingungen verpflichten den Bieter in der Regel, innerhalb von drei Wochen nach Zuschlagserteilung die Genehmigung vor dem Notar zu erklären.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.06.2001)
Somit kommt es zunächst nicht zu der ursprünglich für gestern vorgesehenen Zuschlagserteilung.
( Quelle: Abendblatt vom 04.12.2004)