Die Zurückgebliebenen seien zu größeren Portfolio-Umschichtungen nicht befugt.
( Quelle: Die Welt vom 29.03.2005)
Nach allem bestehen schon größte Bedenken, ob zumindest der Gesamtaufsichtsrat dazu befugt gewesen wäre, Esser die Abfindung zuzusprechen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.01.2004)