ordnungsmäßiger

  1. Ein klarer Verstoß nicht nur gegen haushaltsrechtliche Vorgaben, sondern auch gegen die für die Berliner Behörde geltenden "Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftsführung". ( Quelle: Die Zeit 1996)
  2. Es ist offensichtlich und bedarf deshalb keiner weiteren Begründung, daß es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, das dauernde Abstellen fahruntauglicher Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück zu verbieten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)