Das Tätigkeitsfeld des Staates, aus dem diese Ansprüche - schlichte zivilrechtliche Verbindlichkeiten - resultieren, ließe sich nach bundesdeutscher Terminologie mit dem Begriff der Fiskalverwaltung umschreiben:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ich habe nicht die Fähigkeit, einfach zu korrigieren, sondern ich muss immer umschreiben.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)