Wer gelbe Plaketten auf vorderem und hinterem Nummernschild hat, muss im Laufe dieses Jahres den Wagen bei der Prüfstelle vorfahren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.02.2003)
Denn Unterschiede sind äußerlich nur zwischen vorderem Kennzeichen und den Scheinwerfereinsätzen erkennbar.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)