Ärgernis erregen

  1. Homos, die "öffentlich Ärgernis erregen", drohen bis zu fünf Jahren Knast. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. In diesen Tagen soll das Parlament entscheiden, ob Schwule und Lesben grundsätzlich für ihre Neigung mit Gefängnis bestraft werden, oder nur dann, wenn sie damit öffentlich auffallen und 'Ärgernis erregen'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)