Übergangsbestimmungen

  1. Wenn Übergangsbestimmungen notwendig sein sollten, dann würden sie zeitlich und räumlich klar eingegrenzt sein. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Schließlich werden die Übergangsbestimmungen für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten, die ursprünglich in diesem Jahr ausgelaufen wären, bis Ende 2008 verlängert, was bedeutet, dass die in diesen Firmen geltende faktische 37-Stunden-Woche fortbesteht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2005)