Übernahmeantrag

  1. "7. Ich weise darauf hin, daß mit der Entscheidung über Ihren Übernahmeantrag kraft Gesetzes Ihr bisher bestehendes Berufungsverhältnis als Staatsanwältin und damit die Befugnis zur Ausübung staatsanwaltlicher Tätigkeiten endet". ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)