Übernahmeerklärung

  1. Demzufolge stelle die Übernahmeerklärung des Sozialamtes einen Schuldbeitritt dar, der durch Zugang der Erklärung beim Vermieter einen Vertrag zwischen dem Sozialamt und dem Vermieter begründet (RE-Miet 1/94). ( Quelle: Tagesspiegel 1998)