Überprüfungs-

  1. Die Betriebe müssen unter strikter Aufsicht mit zusätzlichen Überprüfungs- und Meldepflichtauflagen operieren. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 18.05.2002)
  2. Außerdem ermöglichen die Überprüfungs- und Auswahlmöglichkeiten dem Benutzer, das Renditeprofil ihres Effektenbestands zu optimieren und die Leistung des Portefeuilles im Hinblick auf einen von ihnen ausgewählten Index zu verfolgen. ( Quelle: OTS-Newsticker)