Überprüfungsmöglichkeiten

  1. Am Ende des Urteils ist nur noch von "Einschätzungs- und Beurteilungsspielräumen" des Parlaments, des Kanzlers und des Präsidenten die Rede, die die Überprüfungsmöglichkeiten durch das Bundesverfassungsgericht "weiter zurücknehmen" als sonst. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.07.2005)