Übertragung des Eigentums

  1. Die Inhaber dieser Rechte sollen vielmehr jetzt Ansprüche auf Übertragung des Eigentums oder von Erbbaurechten erhalten (28) und so dauerhafte rechtliche Voraussetzungen für Investitionen wie für die Eigenheimnutzung geschaffen werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)