übergabefähig

  1. Deshalb sei der Kl., wenn er das Objekt für übergabefähig gehalten habe, verpflichtet gewesen, dies der Bekl. anzuzeigen und sie zur Wahrnehmung des vereinbarten oder eines anderen Übergabetermines aufzufordern. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)