überprüfen.Damit

  1. Deshalb könne das Gericht die Einschätzung des Kanzlers, er sei für seine künftige Politik nicht mehr ausreichend handlungsfähig, nur eingeschränkt überprüfen.Damit bestätigte das Karlsruher Gericht die Entscheidung von Köhler. ( Quelle: RTL vom 26.08.2005)