2Z

  1. Dennoch ist es dem Verwalter im Interesse der Eigentümer erlaubt, Berater (hier einen Rechtsanwalt) einzuladen, die bei der Klärung schwieriger Sachverhalte behilflich sein können (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 212/03). ( Quelle: Die Welt vom 26.03.2005)
  2. Erforderlich ist daher vielmehr eine Willensbildung des Verwaltungsbeirats (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. März 2002, 2Z BR 4/02 in Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht 12/ 2002, Seite 529). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.10.2002)
  3. Soweit sich diese weigern, kann auch das Gericht angerufen werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. August 2001, 2Z BR 96/01 in Wohnungswirtschaft & Mietrecht 1/2002, Seite 38). ( Quelle: )
  4. In diesem Fall war eine Contergan-geschädigte Frau nach ärztlichem Attest "zur Stabilisierung ihres seelischen Zustandes" auf das Tier angewiesen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 58/00). ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Allenfalls eine Entschädigung kann verlangt werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 134/02). ( Quelle: Die Welt Online vom 23.08.2003)