69-Jährigen

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  1. Allzu schwer dürfte dem 69-Jährigen die Rolle nicht fallen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.11.2004)
  2. Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Hessen (GWH) hat dem 69-Jährigen eine außerordentliche Kündigung ins Haus geschickt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.04.2002)
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