ARoV

  1. Er ist sich ziemlich sicher, daß das ARoV weder im Januar ein Negativattest an die WBG gegeben noch ein solches zurückgezogen hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Aber zur gleichen Zeit hat der Kotsch-V-Mann Schottler im ARoV, ohne daß die Eintragungsvoraussetzungen vorlagen, nämlich rechtswirksame Erbscheine, im Grundbuchamt den Nichterben Kotsch als Eigentümer eintragen lassen. ( Quelle: Junge Welt 2001)