Abänderungsvereinbarung

  1. Anspruch geworden sei. Als solcher könne er dem Kl. ohnehin nur durch eine Änderung des Arbeitsvertrages selbst entzogen werden, sei es einvernehml. über eine Abänderungsvereinbarung, sei es einseitig durch eine Änderungskündigung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)