Abbruchmöglichkeiten

  1. Kremer verweist auf das "Durchführungsgesetz" des Paragraphen 218, nach dem das Sozialministerium des Landes Hessen für eine flächendeckende Vorhaltung von Abbruchmöglichkeiten sorgen müsse. ( Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.11.2005)